Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Indem Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, sind Sie zunächst eine rechtliche Verpflichtung eingegangen dem Vermieter die verenbarte Miete (+ Nebenkosten) zu zahlen.
Die Tatsache, dass Ihnen nach Unterzeichnung die Mietkosten doch zu hoch seien, ändert an der eingegangenen Verpflichtung zunächst nichts.
Auch der Umstand, dass die Wohnung mit Mängeln behaftet ist, die Ihnen nicht bekannt waren, berechtigt noch nicht ohne Weiteres zu einer Rückabwicklung bzw. zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages. Vielmehr könnten Sie nur die Behebung der Mängel verlangen und bis dahin die Miete angemessen kürzen.
Die Aussage des Vermieters, dass Sie sich die Sache noch 1 Tag überlegen düften, könnte jedoch die Einräumung eines vertraglichen Rücktrittsrecht beinhalten, von der Sie am nächsten Tag gebraucht gemacht haben.
Ebenso könnte in dem Telefonat die Vereinbarung eines mündlichen Aufhebungsvertrages zu sehen sein.
Für die Einräumung eines nur mündlich vereinbarten vertraglichen Rücktrittsrecht oder die mündliche Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages wären Sie jedoch beweispflichtig (Beweis z.B. durch Zeugenaussagen).
Sollte ein Beweis nicht gelingen, bliebe Ihnen nur die Möglichkeit den Mietvertrag zu kündigen. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c Abs. 1 S. 1 BGB
). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall wären Sie zur Zahlung der Miete (+ Nebenkosten)bis zum Ende der Kündigungsfrist verpflichtet. Ggf. kann die Miete im Hinblick auf nicht bekannte Mängel gekürzt werden.
Ich empfehle Ihnen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen. Sofern Sie mich beauftragen werde ich die hier gezahlte Erstberatungsgebühr auf die dann weiter anfallenden Gebühren anrechnen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Conzen
(Rechtsanwalt)
Alt Pempelfort 15
40211 Düsseldorf
fon: 0211 / 699 90 699
fax: 0211 / 699 90 691
mail: info@ra-conzen.de
web: www.ra-conzen.de
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Diese Antwort ist vom 01.11.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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