Rückabwicklung Immobilienkaufvertrag / erstrangiges Darlehen zu Gunsten der Bank
vom 25.3.2024
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Hallo, wir wurden vom LG verurteilt unsere in 2017 gekaufte Immobilie an den Verkäufer zurück zu übereignen. ... Wir haben die Immobilie aber bereits damals im Notarvertrag erstrangig zu Gunsten der Bank mit 350 Tsd. Euro belastet . ( der Verkäufer hatte nur ein nachrangiges Wohnrecht ) Das Darlehen wurde komplett ausgenutzt. ( teilweise zum Bau einer weiteren Immobilie auf einem später abgetrennten Grundstück / ist nicht Gegenstand der Rückabwicklung ) ) Im Urteil wurden die erstrangigen Ansprüche der Bank weder genannt noch berücksichtigt. ( Die Bank wird aber wohl ihre Sicherheiten nicht aufgeben ) Ist hier eine Rückabwicklung des Vertrages bzw. die Umsetzung des Urteils überhaupt möglich ?