Wir haben einen Kaufvertag der Allianz Autowelt abgeschlossen in dem unter anderem folgendes vermerkt ist: „Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, als es sein Eigentum war keinen Unfallschaden, sondern nur folgende Schäden erlitten hat ( div Lackschäden, Dach, Motorhaube, Heckklappe)" „Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug in der übrigen Zeit – soweit dem Verkäufer bekannt – keinen Unfallschaden, sondern nur folgende Schäden erlitten hat (div Lackschäden, Dach, Motorhaube, Heckklappe)" „Das KFZ wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. ... Ein weiteres Problem ist, dass ich keine Rechtschutzversicherung hatte. ... Somit stehe ich nun vor folgender Entscheidung: Nehme ich den Vergleich inkl. 2000 Euro an oder gebe ich einen Betrag x für Anwalt und Prozesskosten aus, von denen ich nicht weiß ob ich darauf sitzen bleibe und obendrein das Auto noch behalten muss.