Sehr geehrter Fragesteller,
die ursprüngliche Beauftragung ist auf Kosten des Herstellers erfolgt. Wenn sich nun aufgrund einer Reparatur weitere Schäden zeigen, so ist erst einmal anzunehmen, dass dies aufgrund einer nicht sachgemäßen Reparatur erfolgte. Insofern brauchen Sie hierbei auch keine weiteren Kosten zu bezahlen. Sie sollten die Werkstatt allerdings jetzt schriftlich auffordern, das Fahrzeug gemäß ursprünglichen Auftrag fertig zu stellen und innerhalb einer Woche herauszugeben.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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