Steuerliche Behandlung eines Hausverkaufs
vom 29.7.2025
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Nun hat es sich ergeben, dass ich mich im Januar 2025 doch entschloss, das Haus zu verkaufen - (mit Übergabezeitpunkt 1.3.25). ... Mir ist bewusst, dass ich grundsätzlich die Spekulationssteuer zu zahlen habe - und dies vermutlich in der Erklärung, die ich für 2025 abgeben muss. Wenn ich richtig informiert bin, kann ich die Maklerkosten, Notarkosten, Grundbuchkosten und Aufwendungen für die Renovierung vom Gewinn abziehen.