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Spekulationssteuer Immobilie für Sohn gekauft

13. Juni 2019 23:17 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Vorab: Wir haben bereits die Grundregelungen zur Spekulstionssteuer recherchiert und kennen ihre Berechnung. Leider konnten wir keinen vergleichbaren Fall im Internet finden und bitten um einen individuellen Lösungsansatz.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben am 10.11.2011 eine Immobilie erworben, und an unseren damals studierenden Sohn vermietet. (Unser Sohn war zu diesem Zeitpunkt 29 Jahre alt)

Die Idee war Folgende: wir nehmen den Kredit auf und stehen daher im Grundbuch. Unser Sohn zahlt die Kreditrate als Miete und die Nebenkosten. Gefühlt war es immer die Immobilie unseres Sohnes

Wir hatten nie die Absicht an fremde bzw. andere Personen zu vermieten. Nachweislich wurde das Haus während unseres Eigentums ausschließlich von unserem Sohn genutzt/gemietet.

Unser Sohn hat nun selbst eine Familie gegründet und möchte sich eine neue Immobilie kaufen. Da für uns eine Fremd-Vermietung nicht in Frage kommt, soll die bestehende Immobilie verkauft werden. Der "Gewinn" soll unserem Sohn als Eigenkapital für die Finanzierung der neuen Immobilie zu Verfügung stehen. (Er hat die alte Immobilie ja auch die letzten 8 Jahre bewirtschaftet)

Muss unter diesen Bedingungen die Spekulationssteuer auf dem Gewinn gezahlt werden?

Falls ja, könnte sich eine Schenkung vor dem Verkauf steuermindert auswirken? Er wäre ja dann der Eigentümer, der die Immobilie die letzten 8 Jahre genutzt/bewohnt hat.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen!

14. Juni 2019 | 00:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Verkaufen Sie die Immobilie jetzt, so wären Sie, da die Immobilie weniger als 10 Jahre fremd vermietet wurde, immer noch im Bereich des privaten Veräußerungsgeschäftes. Eine Versteuerung des Gewinns würde also anstehen.

Dass der Sohn hier die Miete zahlte und die Immobilie stets als sein Eigen betrachte, ist bei der Bewertung nicht von Gewicht.

Würden Sie dem Sohn die Immobilie schenken, so könnte sich dieser zum einen Ihre 8 Jahre Haltezeit anrechnen und aufgrund der Eigennutzung ein privates Veräußerungsgeschenk ausschließen.

Sollten Sie die Immobilie verschenken, wäre keine Spekulationssteuer zu zahlen.

Zu beachten ist, dass der steuerliche Freibetrag einer Schenkung an den Sohn bei EUR 400.000,00 liegt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 14. Juni 2019 | 05:41

Sehr geehrter Anwalt,

wir bedanken uns für die schnelle Antwort, haben jedoch nich eine Rückfrage. Sie schrieben:

"Würden Sie dem Sohn die Immobilie schenken, so könnte sich dieser zum einen Ihre 8 Jahre Haltezeit anrechnen und aufgrund der Eigennutzung ein privates Veräußerungsgeschenk ausschließen."

Bedeutet der letzte Teil Ihrer Aussage, dass unser Sohn die Immobile nach der Schenkung (vor Ablauf der 10 Jahre) verkaufen könnte, ohne dass eine Spekulstionssteuer für ihn anfiele?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Juni 2019 | 07:40

Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.

Aus § 23 Abs. 1 S. 3 EStG ist bei Erbfolge oder Schenkung die Haltezeit des Rechtsvorgängers anrechenbar. Da der Sohn aber erst nach Vollzug der Schenkung Eigentümer wird, wäre erst ab diesem Zeitpunkt eine Eigenutzung gegeben. Die Nutzung als Mieter wird nicht zur Eigennutzung angerechnet.

Meine Aussage ist also dahin gehend zu verstehen, dass bei fortgesetzter Eigennutzung ein steuerfreier Verkauf denkbar wäre (also Nutzung im Jahr der Veräußerung und die zwei vorhergegangen Jahre), hier aber durch die Anrechnung Ihrer Haltezeit die 10 Jahre auch bald erreicht werden. Dann ist ein steuerfreier Verkauf denkbar.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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