Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Verkaufen Sie die Immobilie jetzt, so wären Sie, da die Immobilie weniger als 10 Jahre fremd vermietet wurde, immer noch im Bereich des privaten Veräußerungsgeschäftes. Eine Versteuerung des Gewinns würde also anstehen.
Dass der Sohn hier die Miete zahlte und die Immobilie stets als sein Eigen betrachte, ist bei der Bewertung nicht von Gewicht.
Würden Sie dem Sohn die Immobilie schenken, so könnte sich dieser zum einen Ihre 8 Jahre Haltezeit anrechnen und aufgrund der Eigennutzung ein privates Veräußerungsgeschenk ausschließen.
Sollten Sie die Immobilie verschenken, wäre keine Spekulationssteuer zu zahlen.
Zu beachten ist, dass der steuerliche Freibetrag einer Schenkung an den Sohn bei EUR 400.000,00 liegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
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Sehr geehrter Anwalt,
wir bedanken uns für die schnelle Antwort, haben jedoch nich eine Rückfrage. Sie schrieben:
"Würden Sie dem Sohn die Immobilie schenken, so könnte sich dieser zum einen Ihre 8 Jahre Haltezeit anrechnen und aufgrund der Eigennutzung ein privates Veräußerungsgeschenk ausschließen."
Bedeutet der letzte Teil Ihrer Aussage, dass unser Sohn die Immobile nach der Schenkung (vor Ablauf der 10 Jahre) verkaufen könnte, ohne dass eine Spekulstionssteuer für ihn anfiele?
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Aus § 23 Abs. 1 S. 3 EStG
ist bei Erbfolge oder Schenkung die Haltezeit des Rechtsvorgängers anrechenbar. Da der Sohn aber erst nach Vollzug der Schenkung Eigentümer wird, wäre erst ab diesem Zeitpunkt eine Eigenutzung gegeben. Die Nutzung als Mieter wird nicht zur Eigennutzung angerechnet.
Meine Aussage ist also dahin gehend zu verstehen, dass bei fortgesetzter Eigennutzung ein steuerfreier Verkauf denkbar wäre (also Nutzung im Jahr der Veräußerung und die zwei vorhergegangen Jahre), hier aber durch die Anrechnung Ihrer Haltezeit die 10 Jahre auch bald erreicht werden. Dann ist ein steuerfreier Verkauf denkbar.
Mit freundlichen Grüßen