Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Spekulationssteuer bei Hausverkauf von geschiedenen Eheleuten

2. Januar 2025 17:36 |
Preis: 70,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Anwälte und Steuerberater,

mein Exmann und ich verkaufen voraussichtlich Ende Mai 2025 unser gemeinsames Haus und möchten wissen, ob für uns beide etwaige Steuern, wie eine Spekulationssteuer anfallen.

Hier ein paar Daten dazu:
- Eintragung Grundbuch am 05.12.2019
15/100 Ehefrau und 85/100 Ehemann
- nachträgliche Scheidungsfolgevereinbarung enthält Eigenkapitale, die jeder nach dem Verkauf zurück erhalten soll. Restliche Ausschüttung erfolgt 50/50.
- Seit dem Hauskauf wurde dieses von uns privat bewohnt (nicht vermietet).
- Auszug Exfrau am 22.10.2022
- Scheidung seit November 2023 rechtskräftig
- Exmann bewohnt das Haus weiter; zahlt jedoch keine Miete an die Exfrau

Nach der Modernisierung ergibt sich eine sehr deutliche Verteuerung des Verkaufspreises gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Herzlichen Dank und freundliche Grüße!


Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Wenn Sie und Ihr Ex-Mann planen, Ihr gemeinsames Haus im Mai 2025 zu verkaufen, sollten Sie die steuerlichen Aspekte sorgfältig auch mit den Grundbuchunterlagen und Ihrern Absprachen bei Trennung (entscheidend ist auch, ob zu diesem Zeitpunkt eine Partei von der anderen etwas erworben hat) prüfen. Da der Erwerb der Immobilie im Dezember 2019 stattfand, liegt der geplante Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere bei Eigennutzung.

Für Ihren Ex-Mann, der das Haus durchgängig bis zum Verkauf bewohnt, dürfte keine Spekulationssteuer anfallen, da die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, § 23 EStG. In Ihrem Fall, da Sie im Oktober 2022 ausgezogen sind, würde eine Steuerpflicht entstehen - allerdings nur wenn sich ein Gewinn ergeben würde zwischen Veräußerungspreis und Anschaffungskosten. Die unentgeltliche Überlassung an den Ex-Partner wird steuerlich nicht als Eigennutzung anerkannt.

Um eine finale Einschätzung zu erhalten und mögliche steuerliche Konsequenzen zu klären, empfehle ich Ihnen, alle Unterlagen Ihrem Steuerberater zukommen zu lassen, alternativ melden Sie sich gerne.

Ich hoffe, das hilft für Ihre erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


ANTWORT VON

(175)

Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Existenzgründungsberatung, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER