Wenn Sie und Ihr Ex-Mann planen, Ihr gemeinsames Haus im Mai 2025 zu verkaufen, sollten Sie die steuerlichen Aspekte sorgfältig auch mit den Grundbuchunterlagen und Ihrern Absprachen bei Trennung (entscheidend ist auch, ob zu diesem Zeitpunkt eine Partei von der anderen etwas erworben hat) prüfen. Da der Erwerb der Immobilie im Dezember 2019 stattfand, liegt der geplante Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere bei Eigennutzung.
Für Ihren Ex-Mann, der das Haus durchgängig bis zum Verkauf bewohnt, dürfte keine Spekulationssteuer anfallen, da die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, § 23 EStG. In Ihrem Fall, da Sie im Oktober 2022 ausgezogen sind, würde eine Steuerpflicht entstehen - allerdings nur wenn sich ein Gewinn ergeben würde zwischen Veräußerungspreis und Anschaffungskosten. Die unentgeltliche Überlassung an den Ex-Partner wird steuerlich nicht als Eigennutzung anerkannt.
Um eine finale Einschätzung zu erhalten und mögliche steuerliche Konsequenzen zu klären, empfehle ich Ihnen, alle Unterlagen Ihrem Steuerberater zukommen zu lassen, alternativ melden Sie sich gerne.
Ich hoffe, das hilft für Ihre erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail: