Beitragsservice (GEZ): Verjährung? / nichtiger Verwaltungsakt? / Anfechtungsklage?
vom 18.7.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Klage erheben kann. Zwar wurden die Forderungen von ehemals 1482 EUR auf 536 EUR reduziert und hierbei auch Verjährungen berücksichtigt. ... Meine Sichtweise und auch Argumentation für eine etwaige Anfechtungsklage: Argument Verjährung: Verjährungsfrist der Rundfunkbeiträge beträgt drei Jahre gemäß §§ 195 ff.