Auf Widerspruch gegen die GEZ nur Schreiben ohne Rechtsmittelbelehrung erhalten
18. August 2019 17:47
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Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Sehr geehrte Anwälte,
im letzten Jahr hat sich die GEZ bei mir nach langer Zeit wieder gemeldet und forderte rückständige Beiträge.
Beiträge ab 2015 habe ich gezahlt und im Verwendungszweck auch immer den Zeitraum angegeben für den die Zahlung ist.
Auf Beiträge vor 2015 habe ich mit Hinweis auf die Verjährung nicht gezahlt ( geht um ca 200 Euro).
Die GEZ meint unabhängig von dem Angegebenen Verwendungszweck in der Überweisung die gezahlten Beiträge einfach mit der ältesten Forderung laut eigener AGB zu verrechnen.
Die GEZ behauptet weiterhin, mir vor 2015 bereits einen Festsetzungsbescheid geschrieben zu haben.
Ich weiß sicher, das ich vor 2015 keinen Festsetzungsbescheid erhalten habe, da ich nur darauf gewartet habe, gerichtlich gegen die GEZ vorzugehen. Allerdings erhielt ich viele Zahlungsaufforderungen die ich ignoriert habe. Etwas problematisch ist meine Postsituation, ich arbeite als LKW Fahrer im europaweiten Fernverkehr und die Briefkastenanlage an meinem Wohnort liegt im Hausflur und ist von außen nicht zugänglich, es kommen immer wieder Briefe weg bzw erfahre ich häufig vom Absender, dass die Post zurückgegangen ist z.B Arbeitgeber Paybackkarte usw.
Anfang des Jahres erreichte mich tatsächlich ein Festsetzungsbescheid des Beitragsservices gegen den ich Widerspruch eingelegt habe.
Als Antwort habe ich ein Schreiben der GEZ, dass sie auf die Erstellung eines Widerspruchsbescheides verzichtet haben, und ich mich melden soll, wenn ich den Klageweg beschreiten wolle, dann würde ich einen rechtsmittelfähigen Wiederspruchsbescheid erhalten.
Weiterhin schreibt die GEZ, dass sie davon ausgehen, das sich mein Wiederspruch erledigt hat, wenn sie von mir nicht innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung erhalten ( datiert ist das Schreiben vom 16.7.2019, erhalten habe ich es vor ca 2 Wochen)
Auch habe ich in dem Schreiben kein Aktenzeichen gefunden, welches erforderlich ist um die GEZ per Mail zu erreichen, mit meiner Beitragsnummer war es auf der Seite der GEZ nicht möglich eine Mail zu versenden.
Für mich bedeutet es einen ziemlichen Aufwand ein Einschreiben zur Post zu bringen, da ich mit dem LKW in der Nähe von Postfilialen meist nur schlecht anhalten kann.
Ich finde es unverschämt von der GEZ meinen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid nicht mit einem Widerspruchsbescheid zu bearbeiten und mich auffordern diesen Bescheid sozusagen als Strafarbeit erneut anzufordern.
Anbei das Schreiben der GEZ
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie wenden sich gegen unsere Forderung und teilen uns mit, dass Sie den Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits gezahlt haben und beziehen sich erneut auf verjährte Forderungen.
Bezüglich der Verjährung von Forderungen haben wir bereits ausführlich Stellung genommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten.
Bitte berücksichtigen Sie zudem Folgendes: Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt...….blabla Daher muss der Beitragsschuldner den Beitrag auch ohne besondere Zahlungsaufforderung überweisen.
Zahlungen werden zunächst auf die Kosten im Zusammenhang mit rückständigen Rundfunkbeiträgen und dann auf die jeweils älteste Beitragsschuld verrechnet( § 13 der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge).
Dies gilt auch dann, wenn von Ihnen eine andere Bestimmung getroffen wurde.
Beachten Sie den aktuellen Kontostand XXXXX Zahlungsaufforderung.
Wir haben Sie über die rechtlichen Hintergründe unserer Entscheidung informiert und zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchsbescheids verzichtet. Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid.
Dafür bitten wir um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen.
Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus, dass sich ihr Widerspruch erledigt hat.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio
Meine frage ist , wie ich weiter gegen die GEZ vorgehen soll
Auch überlege ich einen Anwalt oder eine Anwältin mit dem Fall zu beauftragen meine Frage dabei wäre, im Falle eines Sieges, müsste dann die GEZ mir die Anwaltskosten erstatten.
Im Falle, das die GEZ plötzlich die Forderung zurücknimmt, müsste die GEZ mir dann meine Anwaltskosten erstatten
Mit freundlichen Grüssen
Trifft nicht Ihr Problem?
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