Gesamter Jahresurlaub, in diesem Fall waren es 18 Tage (3 Tage Woche, Teilzeit-Werkstudent), wurde bereits genommen und nun verbleiben nur noch 12 Tage, also 6 Tage sollen abgezogen werden, dieser Umstand soll nun mit der letzten Gehaltsabrechnung verrechnet werden. Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus folgender Regelung: „Der Arbeitnehmer erhält bei Vollzeittätigkeit im Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub, nämlich den gesetzlichen Mindest-Erholungsurlaub von 20 Arbeitstagen sowie zusätzlich 10 Arbeitstage vertraglichen Urlaub, beides berechnet auf Basis einer Fünf-Tage-Woche. Bei Teilzeittätigkeit, die sich nicht auf fünf Tage je Woche verteilt, erhält der Arbeitnehmer einen entsprechend anteiligen Anspruch.