Da er jedoch nicht zum Medizinischen Dienst am 23.11.erschienen war, akzeptierten wir diese Krankschreibung nicht und rechneten ihm die letzten 5 Tage als Urlaub ab. ... Dann legte er mir noch eine (meines erachtens für mich nicht bedeutsame) Bescheinigung der Krankenkasse vor - datiert mit 21.1.2016 und folgendem Text: "Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber - Sehr geehrter Herr XYVersicherter, gerne bestätigen wir Ihnen, daß Sie während Ihrer Arbeitsfähigkeit für den zeitraum ab 28.11.2015 bis 01.12.2015 Krankengeld von uns erhalten". ... Die Dame bei der Krankenkasse erklärte, daß wir verpflichtet seien, die Woche 23.11-27.11 den Lohn fortzuzahlen. ich verwies sie auf das nicht erscheinen beim MDK - daruf hin erklärte die KKMitarbeiterin, daß die KK leider nicht nachweisen könne, daß Herr XY wirklich die Einladung zum termin bekommen habe - zudem habe Herr XY ihr auch den Nichterhalt schriftlich bestätigt -- daher ist sie als KK verpflichtet Krankengeld zu zahlen und ich als Arbeitgeber muss die Lohnfortzahlung der besagten Woche leisten.