Vergleich in der Kündigungsschutzklage
vom 20.2.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Guten Abend, letzten Monat habe ich eine ordentliche Kündigung zum 30.04. von meinem Arbeitgeber erhalten gegen die ich mit meinem Anwalt Kündigungsschutzklage eingereicht habe. ... In der Zwischenzeit habe ich einen neuen Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber unterschrieben der zum 01.05. anfängt. Auch habe ich mich mit meinem Arbeitgeber bezüglich eines Vergleichs geeinigt, der unter Anderem eine Freistellung mit Wirkung zum 01.03. beinhaltet (Mein Arbeitgeber vertritt sich selbst ohne Anwalt) Nun hat mir mein Anwalt mitgeteilt, dass er im nächsten Schritt den Vergleich an das Gericht schicken wird (ich vermute morgen also Mittwoch).