Hallo, Ich habe folgenden AV § 1 Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Pausen und Ort des Arbeitsverhältnisses (1) Der Arbeitgeber überlässt als Dienstleistungsunternehmen seinen Kunden (Entleiher) Personal für die kurzfristige Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. ... Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 22.08.2017, ohne dass es einer Kündigung bedarf. ... Der Arbeitgeber ist in dieser Zeit berechtigt, dem Arbeitnehmer andere, zumutbare interne Tätigkeiten zuzuweisen. (3) Da der Arbeitseinsatz auf weniger als einen vollen Monat beschränkt ist, hat der Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch. § 4 Nachweis der Arbeitszeit, Abrechnung, Fälligkeit (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, täglich die geleisteten Arbeitsstunden auf den ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Tätigkeitsnachweisen vom Entleiher bestätigen zu lassen und spätestens 72 Stunden nach Ende der unter § 1 genannten Vertragslaufzeit in seinem InStaff-Account hochzuladen und die gearbeiteten Stunden einzutragen.