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Fortbildungsvereinbarung Aufhebungsvertrag

| 22. Februar 2024 20:15 |
Preis: 90,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe innerhalb der Diakonie zu einer anderen Sparte gewechselt. Einen Aufhebungsvertrag geschlossen und mit einem neuen Arbeitsvertrag begonnen. Für die neue Stelle sind Fortbildungen nötig, denen ich zugestimmt habe. Allerdings wurde mir am ersten Arbeitstag eine Forbildungsvereinbarung vorgelegt, die sich auf 27.000 Euro beäuft. Diese vermindert sich um 1/36 innerhalb 3 Jahren nach der Fortbildung. Hätte ich diese Vereinbarung im Vorfeld gehabt, hätte ich diese Stelle nicht angetreten. Ich habe dann nochmal nachgehakt und dann wurde mir versprochen dass man den Batrag ändert auf ca. 15.000 Euro. Die neue Vereinbarung wies dann einen Betrag von 20.000 Euro aus. Leider habe ich hier unterschrieben, da ich in den ersten Wochen befangen war.... In der Vereinbarung sind Kurskosten, Fahrtkosten und die Aufrechnung meiner Arbeitszeit aufgeführt... Die Fobi habe ich zu 1/3 jetzt durch. Aufgrund der Dynamik im Betrieb (ich nenne es subtiles heruntermachen) würde ich gerne jetzt Kündigen um nicht noch mehr Kosten anzuhäufen. Muss ich nun alles zurückzahlen?
Wichtig vielleicht noch, ich habe eine Leitungsstelle.

Einsatz editiert am 22. Februar 2024 20:29

22. Februar 2024 | 20:56

Antwort

von


(2753)
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26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst einmal sollte hier die Wirksamkeit der Vereinbarung geprüft werden. Die Rechtsprechung hat strenge Voraussetzungen für solche Vereinbarungen aufgestellt, die oftmals nicht eingehalten werden. So muss z.B. die Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der Fortbildung stehen, bei einer nicht von Ihnen verschuldeten Kündigung muss die Rückzahlungspflicht entfallen etc.

Sollte die Vereinbarung tatsächlich wirksam sein, müsste man schauen, ob man hier ggf. mit einem Verschulden des Arbeitgebers argumentieren kann, wenn dieser durch sein Verhalten die vorzeitige Kündigung provoziert hat. Auch an eine Anfechtung der Vereinbarung wäre zu denken, wenn diese unter Zwang zustande gekommen ist.

Falls es tatsächlich aber keine Möglichkeit gibt, aus der Vereinbarung herauszukommen, müssten Sie die vereinbarten Kosten für die Fortbildung zahlen. Ersparte Aufwendungen wie Fahrtkosten und bezahlte Arbeitszeit müsste sich der Arbeitgeber dabei aber anrechnen lassen. Besteht die Möglichkeit, dass der Ausbildungsplatz anderweitig besetzt wird, müssten Sie auch nur für die bisher absolvierte Ausbildung zahlen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 24. Februar 2024 | 12:49

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