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Nötigung §240 StGB, und Erpressung §253 StGB am Arbeitsplatz

5. August 2019 06:16 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Besteht die Möglichkeit, gegen das Verhalten des Vorgesetzten, der Druck ausübt und mit Kündigung wegen zu langen Pausen droht, rechtlich vorzugehen?

Ob rechtliche Schritte gegen das Verhalten des Vorgesetzten möglich sind, hängt von der vertraglichen Vereinbarung der Pausenzeiten und der Rechtmäßigkeit des Handelns des Vorgesetzten ab. Wenn die Pausenzeiten vertraglich zugesichert wurden, haben Sie Anspruch darauf. Andernfalls liegt die Festlegung der Arbeitszeit im Ermessen des Arbeitgebers, und eine Drohung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen ist nicht rechtswidrig.

Vor kurzem trat ich eine neue Stelle an, bei der sich schnell herausstellte einen klassischen „Bossing" Vorgesetzen zu haben.

Es handelt sich um folgenden Fall:
Mir wurde eine feste Pausenzeit von min. 2 Stunden tägl. Zugesagt, in der ich nicht im Hause sein brauche.

Nun ist es so, dass es ein Teamkochen (bei dem immer zwei Personen, willkürlich ausgelost, gemeinsam kochen müssen) bei dem Anwesenheitspflicht inkl. gemeinsamen Essen vorausgesetzt wird. (In der abgemachten Pausenzeit habe ich also doch Anweseheitspflicht, welcher ich realistisch leider nicht nachkommen kann)
Zudem wird vorausgesetzt, dass bei diesem Kochen die MA für den Einkauf finanziell aufkommen müssen.

Es gab ein Gespräch mit dem Vorgesetzen, bei dem ich über zwei Gespräche infolge massiv unter Druck gesetzt wurde.
Mir wurde unterstellt, dass ich mich vom Team ausschließen will und dass mir bei „vermeintlich eigenem Wunsch auf Ausschluss" eine sofortige Kündigung droht.

Tatsächlich habe ich um Teamtausch gebeten und auch (abgelehnte) Vorschläge dazu bereitet, welche ich unter anderem per Mail festgehalten habe.

Zusätzlich wurde ich angeschrien und mir wurde über mehrere Tage massiv mit Kündigung gedroht.

Vor allem als ich sagte, dass ich es nicht gutheiße MA für ein Teamkochen, welches nicht im Vertrag fixiert ist, aufkommen zu lassen wurden die Reaktionen immer heftiger.

Dieses Verhalten führte mein Vorgesetzter auch in einem weiteren Gespräch fort.

Auf die Frage hin; warum man mich denn so anschreit wurden mir Frechheiten und Respektlosigkeit an den Kopf geschrien. Zudem schrie man mich an, die Autorität des Vorgesetzten in Frage zu stellen. (+ich hätte den Mund zu halten wenn mein Vorgesetzter spricht, ich käme wohl nicht mit dem Alter des Vorgesetzten zurecht. Ich wäre ja nur eine einfache Telefonistin, was im Übrigen ebenfalls nicht so angedacht war, und alles was ich sagte führte zur Kündigungsdrohung in verschiedensten Ausführungen)

Fazit: Ich wurde massiv unter Druck gesetzt, indem man mir klar sagte: Entweder Du akzeptiert die aufgestellten (mir unbekannten) Regeln und ordnest Dich unter, oder ich kündige Dich.
Mir blieb nichts anderes übrig, als zuzustimmen.

Das Gespräch wurde beendet mit: Ich schaue mir dein respektloses Verhalten noch bis Ende nächster Woche an, wenn sich das nicht bessert wirst Du hier keine Zukunft haben und wir trennen uns sofort. Ich sehe nicht ein, dass ich jemanden hier habe der mir schon nach so kurzer Zeit querschießt. Zudem bringst Du Unruhe in das ganze Team.
Dem letzten Satz kann ich hinzufügen, dass ich mich mit meinen direkten Kollegen sehr gut verstehe und diese ebenfalls sehr eingeschüchtert sind. (Zitat: "wir haben alle Probleme mit der Person)

Vorweg: ein Gespräch mit dem eigentlichen Chef wurde mir untersagt. Mein direkter Vorgesetzer, der in meinem Fall beschrieben wurde, ist für alles mein Ansprechpartner.

Ist es möglich, dass genannte Paragraphen in Betracht kommen?
Wie sehen Sie das?
Was kann ich tun?

Das ich im Falle einer rechtlichen Handlung meinen Job verliere ist mir vollkommen bewusst.
Selbstverständlich habe ich die Gespräche, welche natürlich hinter verschlossener Türe und ohne Zeugen abgehalten werden, sofort vollständig für mich protokolliert. So sicherte ich mich ab bei einer Aussage nichts zu vergessen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

5. August 2019 | 07:56

Antwort

von


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Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Ob die von Ihnen erwähnten Straftatbestände hier verwirklicht worden sind, hängt davon ab, ob sich das Verhalten des Vorgesetzten als Drohung mit einem empfindlichen Übel und ob das Handeln des Vorgesetzten rechtswidrig war.

Dazu ist in mehrfacher Hinsicht Kenntnis des geschlossenen Arbeitsvertrages notwendig, denn aus diesem und auch aus dem dem Arbeitgeber grundsätzlich zustehenden Weisungsrecht kann sich ergeben, dass kein rechtswidriges Handeln vorliegt.

Das bezieht sich zunächst auf die Pausenzeiten. Wenn sich die mindestens 2-stündige Pause incl. dem Recht, in dieser Zeit betriebsabwesend sein zu können, vertraglich mit Ihnen vereinbart worden ist, haben Sie grundsätzlich auch einen Anspruch darauf. Anmderfalls unterliegt die Festlegung der Arbeitszeit grundsätzlich dem pflichgemäßen Ermessen des Arbeitgebers, und eine Drohung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wäre keine rechtswidrige Drohung mit einem ermpfindlichen Übel. Es ist vielmehr das Recht und sogar die Pflicht des Arbeitgebers, ein vertragliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers abzumahnen und auf die arbeitrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen.

Hinsichtlich der Kostenumlage für das Teamkochen sieht es vergleichbar aus. Der AG hat ein quasi Rund-um-Kochen eingeführt, bei dem die jeweiligen Köche die Zutaten für das Essen zu bezahlen haben, dafür aber auch an anderen Tagen vom Kochen anderer Personen profitieren.

Solche Aktionen können durchaus den Teamgeist innerhalb der Belegschaft fördern, so dass diese Maßnahme nicht grundsätzlich schlecht sein muss.
Es wird hier auf die genaue Ausgestaltung dieses Teamkochens und der Kostenverteilung ankommen, um abschätzen zu können, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Ich sehe nach Ihrer aktuellen Schilderung eher keinen solchen strafrechtlichen Bezug.

Mit freundlichen Grüßen




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