Arbeitsrecht: Kündigung eines Mitarbeiters
vom 15.5.2024
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Soweit ich weiß, kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter mit Zustellung der Kündigung gleichzeitig für die Kündigungsfrist unwiderruflich von der Arbeitsleistung freistellen und von ihm während der Freistellung die Anrechnung von Resturlaub und Überstunden verlangen. Erkrankt der Arbeitnehmer während der unwiderruflichen Freistellung, so hat er gerade nicht das Recht, den Resturlaub erst an seine Krankheit "anzuhängen" - also eine längere Vergütungszahlung zu generieren - ist das korrekt? Vielmehr ist es sein privates Lebensrisiko, wenn er während der Freistellung krank wird.