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Lohnfortzahlung bei Kündigung ( aus Anlass)

25. Mai 2018 21:02 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Sehr geehrte Damen und Herren
Für die Rechtsanwälte dürfte diese Frage doch ein Leichtes sein , sie zu beantworten.So habe ich gedacht.
Ich versuche es schon ein wenig länger , aber ich bekomme immer nur schwammige Antworten und Verallgemeinerungen, die natürlich auch Geld kosten.
Das hilft mir nicht weiter. In meinem Fall geht es nur um die 6 Wochenfrist des Arbeitgebers . Wie die Situation ist:
Ich erkrankt am 24.4. Der Arbeitgeber kündigt innerhalb der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 31.05.Arbeitsverhältnis begann am 1.03
Am 3.5 sendete er mir eine Kündigung , die ich am 4.5 erhielt. Also nach anderthalb Wochen reagierte er (Ag).Vermutung liegt nahe das es eine Anlasskündigung ist!

Jetzt bin ich jedoch weiterhin arbeitsunfähig . Mein Arzt schickte mich zum MRT und 2 Orthopäden erklärten mir eine notwendige Operation , die ich Anfang /Mitte Juni wahrnehmen werde.



Dies bedeutet seitdem 24.04 fortlaufend krank ( Arbeitgeber hat in seiner Kündigung auch die Freistellung zum 31.5 angeboten), aber krank ist nun mal krank.

Mein gekündigtes Arbeitsverhältnis endet am 31.05 diese 6 Wochen Entgeltfortzahlung würde am 6.5 enden.

Was muss ich tun? Ich war vorher in ALG II Bezug!!
Also zahlt der AG diese Tage weiter vom 1-6.05 ,wenn er am 28.05 die Krankmeldung von mir erhält,m ohne besondere Aufforderung?
Bin ich für diese Tage trotz Abmeldung zum 31.05 von diesen Arbeitgeber weiter Krankenversichert?
Die Krankenkasse zahlt ab der 7.Woche ja das Krankengeld. Aber mich machen diese Tage sehr nervös.
Bin ich weiter krankenversichert? Was passiert, wenn der Arbeitgeber dies in diesen Moment , also sprich am Freitag 1.06 nicht tätigt. Sicherlich hätte ich Recht auf eine Klage. Aber dies passiert ja dann vom Ablauf erst alles danach, also später! Kann die Krankenkasse z.B. sagen :
„ nun ich hätte nur bis zum 31.5 Versicherungsschutz, bis zum 5.6 haben sie keinen, da können wir auch nicht das Krankengeld übernehmen. Melden sie sich beim Jobcenter!"
Was ich natürlich verhindern will, so gesehen hätte ich ein Nettoverlust von 400 €. Das ist was mich beschäftigt!

Nachdem Lohnfortzahlungsgesetzt§ 8 , glaube ich, muss der AG dies wohl tun, aber was ist wenn er es nicht tut, gerade in den Tagen, vom 1. - 5.6 !!! Das ich dies Einklagen könnte ist mir auch klar, aber es nützt in dem Moment nichts!Es geht um den Moment! Nicht was später passieren könnte.Habe ich diesen Versicherungsschutz für den Übergang in die 7. KW der Krankmeldung oder nicht! Es geht nicht mal um das Geld.....einfach nur die Frage ob der Übergang ohne Unterbrechung stattfinden kann!Wenn der Arbeitgeber die Krankmeldungsverlängerung bis zum 5.6 oder 6.5 erhält.
Wie reagiert die Krankenkasse!
Wer hat Kenntnisse darüber oder ist meine Frage nicht eindeutig, ist sie nicht verständlich?

Können Sie mir da ein wenig helfen?

Vielen Dank für Ihr Bemühen und für die Zeit, die Sie sich genommen haben

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Sie erhalten bis 31.05.2018 Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Ab dem 01.06.2018 erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie nicht beweisen können, daß Ihnen aus Anlaß der Krankheit gekündigt wurde. Sie bleiben weiter krankenversichert. Dies ergibt sich § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V wonach der Anspruch auf Krankengeld nur ruht, „soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten" (Lohnfortzahlung).

Wenn Sie beweisen können, daß Ihnen aus Anlaß der Krankehit gekündigt wurde, erhalten Sie bis 05.06.2018 Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber und erst danach Krankengeld. Sie bleiben weiter krankenversichert.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 26. Mai 2018 | 08:28

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Vasel
Zuerst einmal vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen!
Wenn ich dies richtig verstanden habe, muss ich mir keine Gedanken darüber machen,
wenn der Arzt mich weiter krank schreibt und der Arbeitgeber mich zum 31.05.2018 abmeldet,
dass ich dann nicht krankenversichert bin.
Also die Krankenkasse springt dann schon vorher ein? Sie schreiben " Sie bleiben weiter krankenversichert"! Gut!, wenn dem so ist, muss ich mich auch nicht beim Jobcenter ab 1.6 . arbeitssuchend ( dass Arbeitsamt hatte ich schriftlich über die Kündigung informiert) melden, da ich ja noch immer krank bzw. nicht arbeitsfähig bin . Korrekt?

Das einzige was ich dann in diesen Moment habe, ist der Verlust der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ( 1.06 -5.6 ), dass dann quasi ersetzt wird, durch dass Krankengeld von 70% des letzten Bruttogehalts.
Woher werde ich erkennen, dass der Arbeitgeber mir nicht die Lohnfortzahlung bis zum 5.6 bezahlt?
Wird er ( AG) mir schreiben, dass er nicht mehr zuständig ist oder sollte ich die Krankenkasse vorher informieren?
Der Anlass zu beweisen ist ja nicht einfach, für mich zwar logisch, da es keinen weiteren Grund gegeben hat.
Zumal er (AG) mich vorher noch in höchsten Tönen gelobt hatte.
Es kann daher nur diesen einen Grund gegeben haben. Ist es dann ratsam zu klagen oder habe ich dies bezüglich keine Chance?
Zumal ich sicherlich einen Tag oder 2 Tage Anspruch auf Urlaubsgeld habe, was bestimmt auch nicht gezahlt wird!
Wenn dem so ist und ich klagen muss, werden die anfallenden Kosten für Rechtsanwalt beim Gericht dann vom AG übernommen, wenn das Gericht mir Recht gibt oder ist das mit einer Kostenteilung verbunden? Und können Sie dies auch dann übernehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Mai 2018 | 20:21

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Sie sollten Ihren Arbeitgeber auffordern, die Lohnfortzahlung bis 05.06.2018 zu leisten. Wenn er dies ablehnt, sollten Sie die Krankenkasse kontaktieren.

Wenn Ihnen der Arbeitgeber nur Lohnfortzahlung bis 31.05.2018 leisten will und auch das Urlaubsentgelt nicht bezahlt, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht durchaus sinnvoll. Ihren Rechtsanwalt müßten Sie dann allerdings selbst bezahlen, auch wenn Sie den Prozeß gewinnen. Sie brauchen allerdings nicht unbedingt einen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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