Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie erhalten bis 31.05.2018 Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Ab dem 01.06.2018 erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie nicht beweisen können, daß Ihnen aus Anlaß der Krankheit gekündigt wurde. Sie bleiben weiter krankenversichert. Dies ergibt sich § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
wonach der Anspruch auf Krankengeld nur ruht, „soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten" (Lohnfortzahlung).
Wenn Sie beweisen können, daß Ihnen aus Anlaß der Krankehit gekündigt wurde, erhalten Sie bis 05.06.2018 Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber und erst danach Krankengeld. Sie bleiben weiter krankenversichert.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Vasel
Zuerst einmal vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen!
Wenn ich dies richtig verstanden habe, muss ich mir keine Gedanken darüber machen,
wenn der Arzt mich weiter krank schreibt und der Arbeitgeber mich zum 31.05.2018 abmeldet,
dass ich dann nicht krankenversichert bin.
Also die Krankenkasse springt dann schon vorher ein? Sie schreiben " Sie bleiben weiter krankenversichert"! Gut!, wenn dem so ist, muss ich mich auch nicht beim Jobcenter ab 1.6 . arbeitssuchend ( dass Arbeitsamt hatte ich schriftlich über die Kündigung informiert) melden, da ich ja noch immer krank bzw. nicht arbeitsfähig bin . Korrekt?
Das einzige was ich dann in diesen Moment habe, ist der Verlust der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ( 1.06 -5.6 ), dass dann quasi ersetzt wird, durch dass Krankengeld von 70% des letzten Bruttogehalts.
Woher werde ich erkennen, dass der Arbeitgeber mir nicht die Lohnfortzahlung bis zum 5.6 bezahlt?
Wird er ( AG) mir schreiben, dass er nicht mehr zuständig ist oder sollte ich die Krankenkasse vorher informieren?
Der Anlass zu beweisen ist ja nicht einfach, für mich zwar logisch, da es keinen weiteren Grund gegeben hat.
Zumal er (AG) mich vorher noch in höchsten Tönen gelobt hatte.
Es kann daher nur diesen einen Grund gegeben haben. Ist es dann ratsam zu klagen oder habe ich dies bezüglich keine Chance?
Zumal ich sicherlich einen Tag oder 2 Tage Anspruch auf Urlaubsgeld habe, was bestimmt auch nicht gezahlt wird!
Wenn dem so ist und ich klagen muss, werden die anfallenden Kosten für Rechtsanwalt beim Gericht dann vom AG übernommen, wenn das Gericht mir Recht gibt oder ist das mit einer Kostenteilung verbunden? Und können Sie dies auch dann übernehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie sollten Ihren Arbeitgeber auffordern, die Lohnfortzahlung bis 05.06.2018 zu leisten. Wenn er dies ablehnt, sollten Sie die Krankenkasse kontaktieren.
Wenn Ihnen der Arbeitgeber nur Lohnfortzahlung bis 31.05.2018 leisten will und auch das Urlaubsentgelt nicht bezahlt, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht durchaus sinnvoll. Ihren Rechtsanwalt müßten Sie dann allerdings selbst bezahlen, auch wenn Sie den Prozeß gewinnen. Sie brauchen allerdings nicht unbedingt einen Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt