Aufhebungsvertrag, Einzahlungen in eine Unterstützungskasse, Unverfallbarkeit
vom 27.5.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Im Rahmen einer Aufhebung des Vertrages nach 2,5 Jahren wurde in dem Aufhebungsvertrag bewust eine Klausel zu den Leistungen aufgenommen, ursprünglich mit der Intention die bereits erbrachten Versicherungsleistungen/ Zahlungen für die drei Jahre dem Arbeitnehmer also mir zuzusprechen., Diese nachweislich auf Grund der Verhandlungen eingeführte Klausel spricht jedoch leider nur davon, dass die Beträge für alle 3 Jahre in die Unterstützungskasse eingezahlt werden.