Da ich ja in meiner Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten dürfte , habe ich meinen alten Arbeitgeber am 15.03 schriftlich darüber informiert, dass ich am 01,04, die neue Stelle anfange mit einem Stundenumfang von 10 Stunden die Woche. ... Am liebsten wäre mir der Aufhebungsvertrag. allerdings sehe ich nicht ein auf meinen kompletten Urlaub als Auszahlung zu verzichten, da man mir diesen eh zum 31.05. auszahlen müsste, da meine Elternzeit ja noch bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb bestehen bleibt. ... Auf einen Aufhebungsvertrag drängen oder abwarten, ob die Beschäftigung in Ordnung wäre beim anderen Arbeitgeber.