Teilzeit in Elternzeit: Gilt trotz TVöD-K das BEEG?; dringende betriebliche Gründe
vom 18.9.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Letzteres möchte mein Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. ... b. mein Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nur aus „dringenden betrieblichen Gründen" nach § 15 Abs. 7 Nr. 4 BEEG ablehnen kann, aber nicht aus rein „betrieblichen Gründen"? ... In meinem Arbeitsvertrag steht letzteres, aber ich bin mir nicht sicher, ob das während der Elternzeit auch greift.