Laut meines Arbeitsvertrag wurde ein Nettolohn von 1400,-€ (Brutto 2065,-€) vereinbart.Auf bitte meines Arbeitgebers, um kosten (Sozialversicherungsbeiträge, Steuern etc.) für Ihn zu Sparen, weist die Lohnabrechnung seit April 2012 nur noch 1200,-€ Netto (Brutto 1650,-€) aus, und 200,-€ werden in Bar ausbezahlt.Eine Änderung auf den vereinbarten Lohn wie es im Arbeitsvertrag steht, hat mein Arbeitgeber mehrmals abgelehnt. Dies hat jedoch Finanzielle nachteile bei der Berechnung von Kranken/Arbeitslosengeld und Rente. ... Anwendbarkeit des Tarifvertrages Sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist, finden die Bestimmungen des jeweils geltenden neuesten allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrages (MTV) im Land Baden-Württemberg für das Hotel-und Gaststättengewerbe, einschließlich der dort in §23 genannten Ausschlussfristen Anwendung.Die genannten Tarifverträge liegen beim Arbeitgeber aus und können jederzeit eingesehen werden.