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arbeitsunfähigkeit / info arbeitgeber

6. September 2007 09:39 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren ,

zuerst meine Situation

- bin 36 J. alt u. seit 1992 im Betrieb ( Klinik ,über 100
Mitarbeiter , TVöd )
- seit ca. 10 Jahren immer mal wieder Phasenweise arbeitsunfähig
( Depressionen )
- aktuell seit anfang Juni .07 krankgeschrieben ( Depression )
vorerst bis einschl. 10.sept.07
- strebe nun an die EU - Rente einzureichen
- Antrag auf Schwerbehind. ist vor 8 Wochen gestellt. ( noch
keine Antwort )
- mein Arbeitgeber hat mich gebeten ,falls eine weitere Arbeits -
unfähigk. schon vor dem 10.sept.07 abzusehen ist, ihm dieses
sofort mitzuteilen.
- über den Antrag auf Schwerbehind. u. EU -Rente ist mein
Arbeitg. nicht informiert.
- Gespräch mit der Personalabt. hat mitte Juni stattgefunden
eine drohende Kündigung wurde nicht ausgespr. dennoch
vermute ich diese ( durch die Blume gesagt )

nun meine Frage :

- Ist es für mich u. mein Ziel ( EU - Rente ) Sinvoll meinen
Arbeitgeber schon vor Ablauf des letzten Arbeitsunf.- tages
( 10.Sept. ) darüber zu informieren das die Krankschr. wohl
noch länger laufen wird ( was wohl der Fall sein wird )oder
wäre das für mich von Nachteil ??? auch für weitere Krank -
schreibungen ??? ,oder erst am 11.Sept. mich beim Arbeitg.
krankmelden ???

- ich foffe Sie können mir da weiterhelfen !

- schon mal vielen Dank im Voraus


6. September 2007 | 09:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,



hier haben Sie als Arbeitnehmer die Verpflichtung, den Arbeitgeber "unverzüglich" dann zu informieren, wenn Ihnen bekannt wird, dass der Arbeitsunfähigkeit über den Zeitpunkt der Erstbescheinigung hinaus bestehen bleiben wird.

Und "unverzüglich" bedeutet dabei, ohne schuldhaftes Zögern. Da Ihnen die Verlängerung der Erkrankung aber bekannt ist, würde Ihnen diese Zögern dann angelastet werden können, wenn Sie bis zum letzen Tage warten würden.


Daher sollten Sie den Arbeitgeber auch schon vorab informieren, was auch schon deshalb richtig ist, da der Arbeitgeber ja auch planen muss.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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