Feiertagsarbeit und Urlaubsanspruch nach Kündigung
vom 9.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Die vertragliche 6-Tage-Woche besteht weiterhin. ... Es bleiben monatlich immer 140 Stunden Soll Arbeitszeit. ... Feiertagsarbeit – Keine Reduzierung der Sollarbeitszeit Ich bin seit 13 Jahren bei meinem derzeitigen Arbeitgeber tätig (Seniorenresidenz) und arbeite vertraglich in einer 6-Tage-Woche.