Teilzeit in Elternzeit: Gilt trotz TVöD-K das BEEG?; dringende betriebliche Gründe
vom 18.9.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Letzteres möchte mein Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. ... b. mein Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nur aus „dringenden betrieblichen Gründen" nach § 15 Abs. 7 Nr. 4 BEEG ablehnen kann, aber nicht aus rein „betrieblichen Gründen"? ... 3) Hinsichtlich der Frist zur Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht, falls es mangels Einigung zu einer Ablehnung durch meinen Arbeitgeber kommt: In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen.