Hallo, ich habe ein Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote 3 erhalten, halte Note jedoch nicht für gerechtfertigt (Wurde befördert, habe gute Feedbacks). Ich bin mir jedoch unsicher über das nun weitere Vorgehen: Ein von mir kontaktiertes Betriebsratmitglied meinte ich soll gemäß § 84 BetrVG das Beschwerderecht direkt beim ArbGeb nutzen und hält dies für zielführender, weil nur der ArbGeb selbst korrigieren kann. Mir wurden zwei Kontakte genannt.