Baden-Württemberg, Promotionsrecht, Promotion mit Vorstrafe
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gern promovieren, bin aber vorbestraft. Meine in Baden-Württemberg befindliche Hochschule verweist in ihrer Promotionsordnung bezüglich der möglichen Entziehung des Doktorgrades auf die "gesetzlichen Bestimmungen". Nun finde ich in §35 Abs. 7 des Gesetzes über die Hochschulen und Berugsakademien in Baden-Württemberg folgende Formulierung: "Der von ei ...