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Täuschung (Plagiate)

28. September 2023 21:22 |
Preis: 60,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Damen und Herren,
ich musste im sommer Semester eine Hausarbeit verfassen.Habe mir eine Hausarbeit aus dem Netz gekauft und sie ein bisschen umgeschrieben, aber der Inhalt ist natürlich derselbe. Ich habe an den Quellen kaum etwas verändert, aber eben auch den eigentlichen Verfasser der
Hausarbeit nicht angegeben. In den letzten Tagen kamen die Benotungen der Prüfungen bei mir mit Täuschung (Plagiate) gewertet.
Ich will garkeine langen Ausreden suchen, Ich hatte während des Semesters grossen Stress und musste mehrere Arbeiten und Klausuren gleichzeitig schreiben und für Prüfungen lernen , aber wollte das Studium nicht nochmal verlängern.

Nach der Abgabe hat sich mein Dozent mit einem Plagiatsvorwurf gemeldet ,
ich war nicht ausreichend über die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens informiert also was erlaubt ist und was nicht , und habe mich nicht selbstständig über die Anforderungen an eine Seminararbeit erkundigt.

mir wurde per E-mail eine Möglichkeit zur Anhörung beim prüfungsausschuss gegeben und muss zum plagiat in meiner Hausrarbeit stellung nehmen, was kann ich schreiben ?

ich mache mir grosse Sorgen, dass ich von der Universität fliege und , aber gehe von einer Exmatrikulation aus.

Liebe Grüße

28. September 2023 | 22:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"mir wurde per E-mail eine Möglichkeit zur Anhörung beim prüfungsausschuss gegeben und muss zum plagiat in meiner Hausrarbeit stellung nehmen, was kann ich schreiben ?"


Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie sich der Schwere Ihres Fehlers bewusst sind. Das Kaufen und Umschreiben einer Arbeit, ohne den ursprünglichen Verfasser zu nennen, stellt eine Täuschung dar und ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens.

In Ihrer Stellungnahme sollten Sie ehrlich und aufrichtig sein. Erklären Sie, dass Sie unter großem Druck standen und unbedacht gehandelt haben. Betonen Sie, dass Sie sich der Tragweite Ihres Handelns nicht bewusst waren und dass es ein Fehler war, sich nicht ausreichend über die Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit zu informieren.

Allerdings sollten Sie den Kauf als solchen nicht unbedingt eingestehen, da dies mit Sicherheit als bewusster Täuschungsversuch gewertet werden würde. Versuchen Sie sich da eher allgemein zu halten und die Informationen als Arbeitserleichterung aus dem allgemein zugänglichen Internet gezogen zu haben.

Es ist wichtig, dass Sie Reue zeigen und deutlich machen, dass Sie aus Ihrem Fehler gelernt haben. Bieten Sie an, die Arbeit unter korrekten Bedingungen neu zu verfassen oder eine alternative Prüfungsleistung zu erbringen. Seien Sie sich dabei auch bewusst, von nun an unter verschärfter Beobachtung zu stehen, was Ihre Prüfungsleistungen betrifft.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Entscheidung letztendlich bei der Prüfungskommission liegt und eine Exmatrikulation durchaus möglich ist. In diesem Fall sollten Sie sich dann vor Ort rechtlichen Beistand suchen.



Unter
https://www.evh-bochum.de/wissenschaftliches-arbeiten.html?file=files/Dateiablage/studieren/studienorganisation/stud_service_pruefamt/Handreichung_Plagiate_EvH_2020.pdf&cid=6709

erfahren Sie Näheres zum Thema Plagiat und dem Umgang der Hochschule damit, wobei Sie beachten müssen, dass das Hochschulrecht Ihres Studienortes maßgeblich ist.

Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

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