Befangenheitserklärung des Prüfungsausschusses gegenüber dem Prüfling
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Ein Prüfling ist schon 2 mal bei einer Prüfung durchgefallen. Beim pers. Gespräch war der Prüfling gegenüber dem Ausschuss sehr unverschämt. Hat der Ausschuss die Möglichkeit sich dem Prüfling gegenüber als befangen zu erklären, sollte sich der Prüfling erneut zur Prüfung anmelden? Wenn ja, wie ist die Vorgehensweise? ...