endgültig nicht bestanden, trotzdem weiterstudieren
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, leider habe ich eine Prüfung endgültig nicht bestanden und werde deswegen bald zwangsexmatrikuliert. Nach Rücksprache mit der Studienberatung, wurde mir erklärt, dass, wenn ich mich vor Erhalt der Exmatrikulation bei einer anderen Universität einschreibe, weiterstudieren könne. Nun würde ich gerne wissen, ob ich in diesem ...