Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Machen Sie sich da keine Sorgen, ich kann Sie da durchaus beruhigen - im Einzelnen:
Die Entlassung von der Schule durch die Lehrerkonferenz (Art. 87) steht erst an 9. Stelle (!) von 10 aufeinander aufbauenden Ordnungsmaßnahmen, wohlgemerkt wegen des Verhaltens von Schülern zunächst.
Ein Hausfriedensbruch scheidet aus mangels rechtswidrigen Verhaltens von Ihnen und/oder dem Vorsatz dazu.
Die Androhung einer Entlassung ist völlig unverhältnismäßig.
Solange da nichts nachkommt, würde ich nichts mehr machen. Einen Anwalt können Sie dann immer noch einschalten, auch die untere Schulaufsichtsbehörde bei der Gemeinde, in der die Schule liegt.
Nur wenn ein schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet hat, können erst Ordnungsmaßnahmen dieser Tragweite erfolgen - und ganz am Ende der Schulverweis.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Danke für die schnelle Antwort.Sie haben mich beruhigt. Heißt es: ich soll den Brief vom Schulleiter ignorieren ? Oder soll ich versuchen ihm die Sitation aus meiner Sicht zu schildern und mich entschuldigen? Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihnen Ihre Nachfrage gerne wie folgt:
Ja, ein Brief ginge durchaus - schildern Sie Ihre Sicht und teilen Sie mit, dass Sie sich auch anwaltlich haben beraten lassen. Sie können sich entschuldigen, weisen Sie aber drauf hin, dass Sie das ansonsten für erledigt ansehen und ein Schulverweis definitiv ausgeschlossen ist, Sie sich auch im Übrigen dagegen zur Wehr setzen würden.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt