Pfändungs und Einziehungvergütung
vom 24.1.2024
für 47 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Hallo, ich habe im August letzten Jahres eine Nachzahlung von meiner Krankenkasse (aok) bekommen und habe Ratenzahlung beantragt. Leider wurde die Ratenzahlung abgelehnt. Da ich den Betrag in Höhe von ca 1900 Euro nicht sofort begleichen konnte, habe zwischendurch Teilbeträge überwiesen, so dass ich bis Januar 2024 nur noch 1150 Euro Restschulden noch hatte. Eine Mahnung habe ich am 24.10.2023 e ...