Verjährung Darlehen und Leasingvertrag
| 27.12.2010 12:53 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
Mir ist bekannt das die Fristen für Verjährungen am Ende eines Jahres beginnen.
Ich war bis 2007 selbständig, bin aber seit Mitte 2008 in einem Angestelltenverhältnis mit geringen Einkommen und würde jetzt gern ein Insolvenzverfahren durchlaufen wollen. Zu holen gibt es bei mir nichts. Bei den zwei größten Krediten könnte eine Verjährung eingetreten sein. Das wüsste ich gern genauer.
1. Bei einer Kreditkartengesellschaft war ich persönlich Vertragspartner. Vereinbart war mindestens 3% des offenen monatlichen Saldos zurückzuzahlen, was über viele Jahre auch erfolgte. Im Laufe der Jahre hat sich der Gesamtsaldo dabei aber stetig erhöht. Wegen Einkommenausfall und damit wegen Nichtzahlung von Raten wurde der Vertrag von der Kreditkartengesellschaft in 2007 gekündigt. Im Frühjahr 2008 wurde die Forderung an eine Inkassogesellchaft verkauft. Einem Mahnbescheid dieser Inkassogesellschaft hatte ich widersprochen. Kurz danach bin ich "untergetaucht", habe also seit Frühjahr 2008 bis heute keine zustellfähige Anschrift mehr. Mich hat weder eine Klage erreicht, noch ein Vollstreckungsbescheid.
Ich habe mich vor wenigen Tagen mit allen in Frage kommenden Schuldnerregistern (alle bei denen ich mal einen Wohnsitz hatte) in Verbindung gesetzt, laut denen liegt nichts gegen mich vor. Wie kann ich herausfinden, ob dennoch gegen mich ein vollstreckbarer Titel vorliegt (beispielsweise durch eine öffentliche Zustellung)? Wenn das negativ ausfällt, also kein Titel vorliegt: Wann ist die Forderung verjährt?
2. Eine KG, bei der ich persönlich haftender Gesellschafter bin (sie ist in Liquidation), schließt in 2006 einen Leasingvertrag für ein Fahrzeug ab. Auch hier wird der Vertrag in 2007 vom Leasinggeber gekündig, das Fahrzeug zurückgefordert. Rückgabe des Fahrzeuges war im Februar 2008, Verwertung (das heißt Verkauf) im März 2008, Forderung im April 2008 (in voller Höhe der für die Gesamtlaufzeit vertraglich vereinbarten Raten abzüglich Verkaufserlös). Kurz danach Mahnbescheid an eine falsche Anschrift (die alte der KG, die damals schon nicht mehr existiert hat, weshalb ich auch nie widersprochen habe, weil ich nichts davon wusste). Auch hier: Kurz danach bin ich "untergetaucht", hatte also seit Frühjahr 2008 keine zustellfähige Anschrift mehr. Mich hat weder eine Klage erreicht, noch ein Vollstreckungsbescheid.
Gesetzt den Fall man konnte keinen vollstreckbaren Titel erwirken, weil nicht zustellfähig (unbekannt verzogen) oder weil man den Titel nicht hat öffentlich zustellen lassen. Wann ist die Forderung verjährt?
3. Jetzt noch eine eher grundsätzliche Frage, die mir bei mir auffällt: Die Verjährungsfristen sind ja eher Schuldner-freudlich. Wenn man irgendwann die Raten nicht mehr zahlen kann und die Kündigungen erhält taucht man einfach unter, ist für Gläubiger nicht mehr erreichbar. Das ist im Melderecht lediglich eine Ordnungswidrigkeit, für die man ein Ordnungsgeld/Bußgeld bei der zuständigen Kommune zahlen müsste (Ermessensspielraum). Oder man meldet sich ins Ausland ab, eine Anschrift im Ausland muss dabei nicht angegeben werden. Mahnbescheide sind grundsätzlich nicht öffentlich zustellbar. Also hat der Gläubiger eigentlich keine Chance sich seine Forderungen vorübergehend zu sichern, bis der Schuldner wieder aufgetaucht ist, um dann ein Verfahren anzustreben. Nach Ablauf der Verjährungsfristen ist der Gläubiger der Dumme. Ich bin per heute nicht unter meiner jetzigen Anschrift gemeldet und außer meinem Arbeitgeber und dem Finanzamt kennt sie niemand, weil ich auch keinerlei neue Verträge eingegangen bin und somit keine Spuren bei Auskunfteien hinterlassen habe.
Ist das nicht irgendwie zu einfach sich so seinen Schulden zu entziehen? Lang genug nicht erreichbar sein. Wo ist mein Denkfehler bzw. der Haken?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Verjährung
Eingrenzung vom Fragesteller
27.12.2010 | 13:34
Ihre Zweifel, Herr Liedke, in allen Ehren. Mein Account auf frag-einen-anwalt.de ist schon Jahre aktiv und ich stelle hier immer wieder Fragen, deren Kosten schon immer ordnungsgemäß bezahlt wurden. Untergetaucht zu sein bedeutet nicht dass man keine Bankverbindung besitzt oder man kein Geld hat. Oder was glauben Sie wohin mir mein Arbeitgeber seit meiner Anstellung vor über 2 Jahren mein Gehalt überweist?