Verhalten bei Vollstreckungsbescheid und negativem SCHUFA-Eintrag?
vom 2.4.2008
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Ich habe vor einiger Zeit einen Handy-Vertrag bei einem Netzanbieter abgeschlossen. Ich weiss nicht, ob ich den Anbieter hier nennen sollte. Falls das wichtig ist, nenne ich ihn auf Anfrage. 3 Monate später habe ich bestimmte Optionen aus diesem Vertrag abbestellt, was die Fixkosten innerhalb des Vertrags gesenkt hat. Vertraglich war die Änderung kein Problem. 4 weitere Monate später erst habe i ...