Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Bereits durch die Eröffnung eines Kontos, Beantragung einer Kreditkarte, Abschluss eines Handyvertrages, etc., haben Sie eine Eintragung bei der Schufa (sofern Sie im jeweiligen Vertrag der sog. Schufa Klausel) zugestimmt haben.
Die S. speichert alle Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschrift, auch die Daten über Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte und über Kredite und Bürgschaften.
Zusätzlich zu diesen Informationen werden auch diejenigen Daten gespeichert, die jeweils mit diesen Daten zusammenhängen: Etwa die Laufzeit der Kredite. Gespeichert werden Zahlungsstörungen oder Kündigung, ob eine Kreditkarte eingezogen oder ein Konto von der Bank gekündigt worden ist. Insofern ist ein Eintrag wegen der Zahlungsstörung durch Ihre bisherige Bank möglich.
Darüber hinaus werden auch Daten erfasst, die mit Vollstreckungsmaßnahmen zusammenhängen: Nämlich die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV, früher: Offenbarungseid), einen Haftbefehl zur Erzwingung der EV, die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder des Regelinsolvenzverfahrens, die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
Nach den §§ 33 ff. des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie Anspruch die von der Schufa gespeicherten Daten mittels einer so genannten Eigenauskunft zu kontrollieren.
Stimmen die Daten nicht, so können Sie die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten nach vorgenannten Vorschriften verlangen. Daneben ist es angebracht auch den Vertragspartner, der die falschen Daten zu verantworten hat, aufzufordern die fehlerhaften Einträge berichtigen zu lassen. Wird Ihnen die Berichtigung von fehlerhaften Daten verweigert bleibt nur der Gang zum Anwalt um den Berichtigungsanspruch und evt. Schadenersatzanspruch durchzusetzen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -