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Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst rate ich Ihrem Lebensgefährten, aufgrund der Schwierigkeiten eine Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. Die Schufa ist gesetzlich dazu verpflichtet, angeforderte Auskünfte auch zu erteilen. Dann wissen Sie zumindest, was überhaupt über Ihren Lebensgefährten eingetragen worden ist.
Stellt sich heraus, dass ein Eintrag falsch ist, muss er gelöscht werden, es sei denn, die Schufa beweist das Gegenteil. In der Zwischenzeit darf die Schufa die Daten nicht weitergeben.
Sollte sich die Schufa weigern, den Eintrag zu löschen, obwohl Ihr Lebensgefährte nicht Vertragspartner des Versandunternehmens geworden ist, müssen Sie rechtliche Schritte gegen die Schufa einleiten. Ich rate Ihnen dann, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das Gericht wird dann die Löschung erklären.
Wenn Ihrem Lebensgefährten ein Schaden durch die Eintragung entstanden sein sollte, dann könnten Ihm evtl. auch Schadensersatzansprüche zu stehen. Diese Angelegenheit rate ich allerdings mit einem Anwalt vor Ort zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Rückfrage vom Fragesteller
30.05.2005 | 16:49
Wir haben schon eine SchufaAuskunft eingeholt und das steht drin, das er ein Eintrag bei dem Inkasso Unternehmen hat wg. 242 Euro.
Muss ich einen Antrag bei der Schufa stellen das die das bei ihm raus nehmen und ggf. auf mich umschreiben? Und die uns eine Bestätigung zusenden???
Kann ich auch zum Amtgericht hier gehen und dort eine löschung beantragen und dann mit mit dem Schreiben vom Amtsgericht zu der Schufa gehen???
Wird für mich wenn wir Gerichtlich gegen die Schufa vorgehen noch etwas nachkommen wg. Urkundenfälschung etc.???
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
31.05.2005 | 00:50
Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst würden Sie sich nicht wegen Urkundenfälschung strafbar machen, wenn Sie von der Schufa die Löschung der Eintragung verlangen. Denn eine Urkundenfälschung setzt voraus, dass Sie eine echte Urkunde (Dokument) gefälscht hätten bzw. eine gefälschte Urkunde gebraucht hätten. Wenn Sie nun die Schufa bitten, den Eintrag auf Sie umzuschreiben, dann begehren Sie nur eine Umschreibung, aber keine Urkundenfälschung, denn die Umschreibung wäre ja rechtens.
Ich rate Ihnen daher, die ganzen Belege (Bestellformular und Manhnbescheid) zu kopieren und der Schufa zuzuschicken,mit einer genauen Sachverhaltsschilderung. Wenn sich die Schufa dann immer noch sturr stellen sollte, müssen Sie die Löschung durchs Amtsgericht veranlassen. Hierzu beauftragen Sie einen Rechtsanwalt. Das ganze Prozedere wird Sie wahrscheinlich einige Wochen in Anspruch nehmen.
Ihr Lebensgefährte sollte auch nochmals mit seiner Bank reden und die ganzen Belege mitnehmen, wenn er langjähriger Kunde sein sollte, müsste sich vielleicht bei einem Gespräch noch etwas machen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt