Ist es rechtens, dass wir als Mieter alle diese Betriebskosten zahlen müssen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Guten Tag, in meinem Mietvertrag sind zu den Betriebskosten folgende Angaben gemacht worden: Die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung, ermittelt aufgrund der letzten Berechnung des Vermieters sind in der gem. Abs. 1 vereinbarten Netto-Kaltmiete nicht enthalten. Die Betriebskosten, insbesondere wie nachfolgend spezifiziert, sind als Vorschuss vom M ...