Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

steuer für Erbe aus Kroatien

5. Juli 2010 18:22 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Hintergrund:
ich bin Kroatin, lebe und arbeite seit 22 Jahren in Deutschland.
Mein Vater ist vor vielen Jahren gestorben und ich habe damals einen Sechstel des Elternhauses geerbt. Meine Mutter hat dieses Haus kürzlich verkauft und ich bekomme 100 Tausend Euro für meinen Erbanteil. Außerdem will mir meine Mutter 50 Tausend Euro Bargeld schenken. Ich beabsichtige mit diesem Geld eine Wohnung zur eigenen Nutzung in D zu kaufen.

Bitte um Hilfe bei der Klärung meiner Fragen:

- nach Kroatischem Recht muss ich den Erbteil vom Vater nicht versteuern. Gilt für mich als Kroatin das Erbrecht von Kroatien oder das deutsche Erbrecht ?
- muss ich das Bargeld oder die gekaufte Wohnung bei der Steuerbehörde melden ?
- Brauche ich die Übersetzung der Schenkungsurkunde und des Kaufvertrages für die Behörden ?
- soweit ich bei zoll.de erfahren habe, ist die Einfuhr des Geldes nach Deutschland kein Problem, wenn ich es anmelde und die Herkunft erkläre. Muss ich dazu den Kaufvertrag übersetzen und vorweisen ?
Danke im Voraus & freundliche Grüsse

5. Juli 2010 | 21:45

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Gilt für mich als Kroatin das Erbrecht von Kroatien oder das deutsche Erbrecht ?

Nach Art. 25 EGBGB unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte.
Gleiches gilt nach dem kroatischen IPR-Gesetz, so dass insoweit kroatisches Erbrecht anzuwenden ist.


Muss ich das Bargeld oder die gekaufte Wohnung bei der Steuerbehörde melden ?

Bei den deutschen Steuerbehörden müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Der Erblasser hatte weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Brauche ich die Übersetzung der Schenkungsurkunde und des Kaufvertrages für die Behörden ?

Für das deutsche Finanzamt ist dies jedenfalls nicht erforderlich. Nach Ihrem Sachvortrag findet ausschließlich kroatisches Erbrecht Anwendung.

Soweit ich bei zoll.de erfahren habe, ist die Einfuhr des Geldes nach Deutschland kein Problem, wenn ich es anmelde und die Herkunft erkläre. Muss ich dazu den Kaufvertrag übersetzen und vorweisen ?

Die Anmeldung ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 verpflichtend und stellt bei einem Verstoß eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße belegt wird.

Die Anmeldung von Barmitteln können Sie mit dem Vordruck 0400 elektronisch ausfüllen.
Wenn Sie der Anmeldung eine Übersetzung in die deutsche Sprache beifügen, haben Sie alles getan, um die Herkunft der Barmittel schlüssig und nachvollziehbar zu dokumentieren (Seite 2 des Vordrucks).

Eine Verpflichtung zur Vorlage des Kaufvertrages ergibt sich insoweit aus dem Anmelderfordernis nicht.
Aus den o.g. Gründen sollten Sie aber auf die Beifügung einer Übersetzung nicht verzichten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

ANTWORT VON

(1189)

Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER