Ich habe Anfang September bei einem Händler auf eBay 2 Wrangler Jeans im wert von 109 Euro bestellt, im Vorraus bezahlt, auch sofort bekommen.Ich habe dann beim Anprobieren der Hosen festgestellt,dass die Hosen nicht passen.Ich habe dann beim Händler nachgefragt, ob ich diese zurückschicken kann,und er hat zugestimmt.ich habe dann sofort den Widerruf vollzogen.Mein Freund hat dann die Hosen bei DHL aufgegeben und zurückgeschickt.Ich habe dann dem Händler per email meine Kontonummer mitgeteilt für die Rückerstattung des Kaufpreises.Ich habe dann 2 Wochen gewartet,und das Geld für die Hosen war immer noch nicht zurückerstattet.Ich habe ihn mehrmals ermahnt, mir das Geld zurückzuerstatten,aber er hat dann behauptet,er hätte die Hosen nicht zurückbekommen.Ich habe dann ein Mahnverfahren gegen ihn über das Amtgericht Stuttgart ans amtgericht Cottbus mit der Absicht der Zwangsvollstreckung eingeleitet,wobei der Händler mit Widerspruch ohne Begründung reagiert hat.Ich bekam dann vom Amtsgericht Cottbus den Beschluss,dass das Verfahren schriftlich und nicht mündlich geführt wird.der Händler hat dann einen Anwalt eingeschaltet und der hat dann behauptet, wir hätten die hosen gar nicht abgeschickt.Der Händler hat aber bis heute keinen Beweis erbringen können,dass er die Ware gar nicht bekommen hat.Ich habe jedoch die Absendebelege der Jeans dem Gericht zugeschickt Jetzt Anfang März habe ich vom Amtsgericht Cottbus eine Anordnung zum persönlichen Erscheinen und das meines Freundes als Zeuge zu einem mündlichen Haupttermin erhalten.ich möchte nur anmerken,dass der Verhandlungstermin 600 km von meinem Wohnort entfernt ist,dass ich keinen Anwalt habe, Übernachtungs und Fahrtkosten selber tragen muss und nicht weiss,ob ich den Prozess gewinne. Meine Frage:ist es nicht kostengünstiger,wenn ich die klage zurücknehme (zahlen muss ich so oder so),und so nicht zum mündlichen Gerichtstermin erscheinen muss und diesen ganzen Stress und die Unannehmlichkeiten auf mich nehmen muss, oder ich erscheine zum mündlichen Gerichtstermin und muss dann vielleicht bei Niederlage die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Gegners tragen. Sind die kosten bei einer Rücknahme der klage niedrieger als die gesamten Gerichts und Anwaltskosten des Gegners ,die ich bei einer Niederlage tragen muss?