Schadensersatz, da Kauf durch Käufer nicht zustande gekommen ist.
vom 27.1.2010
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Hallo, im Internet habe ich eine Karosse zum Verkauf angeboten, und dem Käufer auch schriftlich per Mail mitgeteilt, dass er sie zum vereinbarten Preis abholen kann. ... Davor am Montag war es mir leider nicht möglich, den Käufer zu benachrichtigen, da ich auf einem Überlandsflug von den USA war. ... Für ihn ist durch mein Angebot und durch sein Bestätigung ein rechtswirksamer Kaufvertrag nach § 433 BGB mit der GbR enstanden.