Kündigungsfrist und Urlaubsanspruch in der Probezeit?
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Kündige ich mein Arbeitsverhältnis zwischen dem 01.06. und 30.06. fällt die Kündigung noch in die Probezeit. ... Nach meinen Recherchen müsste ich durch Vollenden der sechsmonatigen Wartezeit (§ 4 Abs. 1 BurlG) den vollen Urlaubsanspruch erworben haben. Oder ist hier der Zeitpunkt der Kündigung und nicht der des letzten Arbeitstages ausschlaggebend?