Kündigung der Wohnung wegen Nichtnutzung
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Vor zwei Jahren habe ich ein Haus gekauft und wohne auch die meiste Zeit dort. ... Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und der Kündigungsgrund ist, dass ich die Wohnung nachweislich nicht nutze. Ich habe gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt da meiner Meinung nach eine Nichtnutzung keinKündigungsgrund ist und auch die Kündigungsfrist 9 Monate sein müsste.