Rückwirkende Zahlung Rundfunkbeiträge Gewerbe und privat
vom 9.11.2023
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Aus für mich nicht erkennbaren Gründen und erst jetzt durch die Stellungnahme des Beitragsservice ersichtlich, hat der Beitragsservice (damals GEZ) diese Anmeldung offensichtlich nicht für meine Wohnung sondern für mein Gewerbe geführt. Aktuell hat mich der Beitragsservice rückwirkend zu Januar 2020 unter einem weiteren Beitragskonto angemeldet, und fordert nun ab diesem Zeitpunkt zusätzliche Beiträge für die Wohnung. Folgt man dieser Argumentation, wurden für diesen Zeitraum allerdings die Beiträge für gewerbliche Nutzung zu Unrecht entrichtet, da die gewerbliche Rundfunk-Nutzung in privater Wohnung beitragsfrei ist.