Erbefolge, Erbe ausschlagen
vom 12.12.2016
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
An nahen Verwandten existieren nur noch ich, mein Onkel und meine Mutter. ... Wenn ich das richtig sehe tritt als erster meine Mutter als Erbin in Kraft. Meine Fragen: kann meine Mutter das Erbe trotz der laufenden Verfahren ausschlagen oder muss sie für die Schulden meiner Schwester aufkommen?