befristete Arbeitesverträge
vom 26.7.2006
20 €
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beantwortet von
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz kann der Arbeitgeber innerhalb einer Höchstdauer von insgesamt 2 Jahren die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vornehmen, sofern nicht mit dem Arbeitnehmer bereits zuvor ein befristetes - mit oder ohne Sachgrund - oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. ... Innerhalb dieser 2 Jahre ist eine dreimalig Verlängerung der Befristung zulässig, so dass max. vier befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können, sie sich allerdings insoweit aneinander anschließen müssen. ... Gibt es für die Dauer der Befristung einen Mindestzeitraum, oder kann ein befristeter Arbeitsvertrag auch für einen sehr kleinen Zeitraum (z.B. 14 Tage) abgeschlossen werden?