Der Bauträger hat uns im Kaufvertrag als Fertigstellungstermin den 15.12.2011, mit einer Nachbesserungsfrist von 6 Wochen, zugesichert. ... Welche weiteren Kosten, die uns zusätzlich durch die Verzögerung entstehen (Einlagerungskosten für Möbel, Miete, Anwaltskosten, Zinsen, ...) können wir ab wann vom Bauträger einfordern? ... Zu welchen Informationen ist der Bauträger bei einer Verzögerung verpflichtet, wenn bekannt wird, dass der Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann?