Als "unfallfrei" verkauftes Fahrzeug hatte doch Unfall (Kauf bei Händler)
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Beantworten Sie mir bitte folgende Fragen unter der Annahme, dass das Gutachten ergibt, dass tatsächlich ein Unfall vorliegt und ich den Händler anwaltlich belange: 1. ... Wer trägt die Kosten für den RA? ... Kann ich das Auto behalten und einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen, oder muss das Auto an den Händler zurückgegeben werden?