Eigentumswohnung zur Kostendeckung des Heimes
mein Sohn gehört die Hälfte einer Eigentumswohnung,die andere Hälfte gehört seinem Vater.Der Vater bewohnte die WHG allein ohne das mein Sohn anteilig Miete von seinem Vater einforderte.Jetzt muss sein Vater am 28.02.13 ins Pflegeheim mit Pflegestufe 2.Mein Sohn würde gern die Wohnung selbst beziehen,jetzt fordert das Sozialamt das er den Anteil der WHG des Vaters in Bares zur Abdeckung der Heimkosten umwandelt-entweder ganz verkauft oder den Anteil des Vaters zum Schätzwert des Marklers von insgesamt 69.000,-€ ( 1/2 = 34.500,-€)nochmals kauft für dessen Anteil er selbst ein Bankdarlehn aufnehmen müsste obwohl die Wohnung komplett schon bezahlt ist. Mein Sohn besitzt die Vorsorgevollmacht für seinen Vater,wie kann man meinem Sohn helfen und welche Möglichkeiten hat er um sich seine Altersvorsorge ( 1/2 Whg) zu erhalten.Seit Jahren hat er seinen Vater auch finanziell unter die Arme gegriffen ,sich um Ihn gekümmert ohne staatliche Hilfe zu fordern weil sein Vater nur 700,-€ Rente bezog,Was raten Sie meinem Sohn,wer kommt für die Doppelbelastung für derzeit " 2 Wohnungen auf bis die Mietwohnung meines Sohnes durch Kündigung verlassen werden kann