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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Eigentumswohnung steht im hälftigen Miteigentum des Vaters und gehört damit zu seinem Vermögen. Dieses hat er nun, da er Sozialleistungen beanspruchen muss, zunächst einzusetzen und bis auf ein ihm vom Gesetz zugestandenes Schonvermögen aufzubrauchen, bevor der Staat einspringt. Um diese gesetzlichen Regelungen wird der Vater nicht herumkommen. Ihr Sohn ist natürlich insoweit betroffen, dass er ebenfalls hälftiger Miteigentümer der Wohnung ist.
In der Tat wäre eine Möglichkeit, dass Ihr Sohn die Miteigentumshälfte des Vaters dazuerwirbt. Allerdings bestimmt nicht ein Makler den hier anzusetzenden Wert, sondern dieser müsste über ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Die Folge wäre sicherlich, dass Ihr Sohn den Kauf finanzieren müsste.
Eine andere Möglichkeit wäre, die Wohnung an Dritte zu vermieten und von den hälftigen Mieteinnahmen, die dem Vater zustehen, einen dauerhaften Eigenanteil zu seinen Heim- und Pflegekosten zu zahlen. Ihr Sohn sollte versuchen, diese Möglichkeit mit dem Sozialamt zu erörtern. Auch wäre es möglich, dass Ihr Sohn in die Wohnung einzieht und den Anteil seines Vaters mitmietet. Auf diese Weise könnte er über diese Mietzahlung für den hälftigen Wohnungsanteil zu den Heim- und Pflegekosten des Vaters beitragen.
Eine eventuelle Doppelbelastung hat Ihr Sohn zu tragen, zumindest hinsichtlich seiner Eigentumshälfte. Die anderen hälftigen Kosten verblieben beim Vater. Allerdings vermute ich, dass dieser kein Geld hat, sodass Ihr Sohn wiederum einspringen muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Wessel, Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
20.02.2013 | 12:49
Vielen Dank für die umfassende Beantwortung meiner Frage,das mein Sohn die Wohnung selbst beziehen kann und für den Anteil seines Vaters Mietanteil zahlen kann wäre für Ihn kostengünstiger als ein Darlehn aufzunehmen,kann er beim Sozialamt diese Lösung einfordern oder liegt die Entscheidung nur im Ermessen des Sozialamtes,heißt das.. das er monatlich den Mietanteil an das Sozialamt abführen kann?
Das Amt erkennt den Markler und seine Einschätzung des Verkehrswertes an,das heißt jedoch nicht das für diesen Betrag die Wohnung veräußert werden könnte,meißt wird durch den Nachkäufer der Preis nach unten gehandelt,kann mein Sohn darauf hoffen das das Sozialamt dies berüchsichtigt und den Preis um 2-3000,-€ senkt?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20.02.2013 | 14:20
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage!
Klarstellend muss ich nochmals darauf hinweisen, dass das Sozialamt hier noch keinerlei Ansprüche gegen Ihren Sohn im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung für seinen Vater geltend macht. Es verlangt lediglich die Verwertung des vorhandenen Vermögens des Vaters.
Ihr Sohn sollte die Frage einer Finanzierung prüfen! Beim derzeiten Zinsniveau ist durchaus nicht unwahrscheinlich, dass er hierbei besser fährt als mit der Zahlung einer ortsüblichen Miete.
Das Gesetz schreibt die Verwertung des Vermögens vor. Insofern kann allenfalls eine Ermessensentscheidung des Sozialamtes herbeigeführt werden. Sie sollten also die verschiedenen Möglichkeiten mit dem Sozialamt erörtern. Gleiches gilt für die Frage des Verkehrswertes. Sie sollten vielleicht eine andere Einschätzung einholen und dem Sozialamt vorlegen.
Da es sich vorliegend im Wesentlichen um Fragen des Sozialrechts handelt, sollten Sie im Zweifel zu Beratung einen Fachanwalt für Sozialrecht bei sich vor Ort hinzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Wessel
Rechtsanwalt