Fristlose Kündigung bei Wasserschaden möglich?
vom 6.9.2017
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Bei Besichtigung der Wohnung war nur die Vormieterin und Mutter zugegen. ... Der Vermieter möchte den Schaden beheben lassen, jedoch sieht er keine Veranlassung, auf die Miete zu verzichten auch keine Minderung, weil man seiner Meinung nach die Wohnung dennoch beziehen könnte im jetzigen Zustand. Auf die Frage, wer die Möbel (Schrank, Bett, Matratze) ersetzt bei Nässe, meinte der Vermieter, dass man als Mieter immer damit rechnen muss, dass Möbel in der Wohnung kaputt gehen können durch Undichtigkeiten.