Der Verkäufer hat mir von seinem Wohnmobilverleih eine gewerbliche Rechnung gestellt, mit folgenden ausgewiesenen Daten: Rg., Datum, UstIDNr, MWST ausgewiesen, Gerichtsstand, Steuernummer, Inhaber, Kontoverbindung etc.. ... Meine Fragen: Habe ich gegenüber dem Verkäufer (Wohnmobilverleiher) einen Gewährleistungsanspruch bei Mängeln die nach Übergabe des Fahrzeuges auftreten und die beim Kauf schon vorhanden gewesen sind, obwohl es sich zwar um einen gewerbetreibenden Wohnmobilverleiher handelt, von dem ich eine ordentliche Rechnung bekam, aber dennoch einen Privatverkaufvertrag mit dem Hinweis „Ausschluss der Sachmängelhaftung (nur bei Privatverkauf, nicht für Unternehmer im Sinne des §14 BGB)? Ist der Kaufvertrag „privat" gültig, wenn ich zur Zahlung eine gewerbliche Rechnung bekomme?